Erfahren Sie mehr über die Aufgaben und Ziele unserer Kirchenverwaltung.
Von Finanzen, über Verwaltung von Gebäuden und Personal. Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind vielfältig. Das Gremium besteht aus gewählten Mitgliedern, die Pfarrer Lobmeier unterstützen und gemeinsam mit ihm Entscheidungen treffen.

Welche Bedeutung hat nun eine Kirchenverwaltung? Die Kirchenstiftung ist zuständig für die rechtlichen Beziehungen der Kirche nach außen hin und des kircheneigenen Vermögen. Das Organ der Kirchenstiftung ist die Kirchenverwaltung. Sie setzt sich zusammen aus dem Ortspfarrer als Kirchenverwaltungsvorsitzenden und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern. Die Pfarrei Teublitz umfasst neben dem Kirchenverwaltungsvorstand sechs gewählte Mitglieder, die Expositur Saltendorf vier Mitglieder.
Die Kirchenverwaltung bestimmt aus ihrer Mitte für die Kassen- und Rechnungsführung einen Kirchenpfleger. Er überwacht Einkünfte und Ausgaben im Hinblick auf sparsame und wirtschaftliche Verwendung und erhält eine Zeichnungsvollmacht über die Bankkonten.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung: Zu den Hauptaufgaben gehören: Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse (Ausstattung und Erhalt der Kirchen und der zugehörigen Gebäude, Aufwendungen für würdige Feier des Gottesdienstes und für die Seelsorge, Bereitstellen von Mitteln für Gemeindemission, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Altenbetreuung, Schulungen, Pfarrbriefe, Bestreitung von Verwaltungsaufgaben und Sachbedarf, Führen und Ergänzen der Inventarverzeichnisse) und anderes mehr.
Kirchenverwaltung Herz Jesu Teublitz

Elfi Böhme
Kirchenpflegerin

Markus Binder

Peter Grau
Kinderhaus

Elisabeth Kirschneck

Veronika Vollath
Pfarrheim

Hans Wilhelm
Kirchenverwaltung Saltendorf

Matthias Obermeier
Kirchenpfleger

Monika Brettner

Renate Hammerl


