Pfarrei Teublitz 0004Fast schon ein wenig ehrfürchtig präsentierten der Teublitzer Pfarrer Michael Hirmer und der Saltendorfer Kirchenpfleger Matthias Obermeier die alte, handschriftlich verfasste Urkunde, welche mit dem Namen von Papst Pius VI. überschrieben ist. Im Jahr 1777 erteilte der Pontifex der Saltendorfer Kirche das Privileg dort einen Ablass zu erwerben.

„Die Urkunde zeigt uns, welche Bedeutung die Wallfahrt zum Gnadenbild nach Saltendorf hatte.“, erklärt Pfarrer Hirmer. Dabei war es gar nicht so einfach das Schreiben von Papst Pius VI., das auf den 29. Februar 1777 datiert ist, ausfindig zu machen. „Das Pfarrarchiv von Saltendorf ging leider verloren und auch im Archiv des Bistums war die Urkunde nicht zu finden.“, beschreibt Kirchenpfleger Obermeier die Suche nach dem alten Dokument, „erst als Pfarrer Hirmer eine Recherche im päpstlichen Geheimarchiv in Auftrag gab, erhielten wir Abdrucke des päpstlichen Schreibens.“

Jedoch standen Hirmer und Obermeiner dann vor einem weiteren Problem. „Wir konnten die Handschrift nur schwer entziffern.“, fügt Pfarrer Hirmer fügt hinzu, „und auch die Übersetzung bereitete Kopfzerbrechen, weil das Kirchenlatein über viele Abkürzungen verfügt, die nicht einfach zu übersetzen waren.“ Mit Hilfe von Matthias Haberl vom historischen Verein konnte eine Reinschrift des Textes verfasst werden. Schließlich versuchten sich einige Lateinlehrer und –schüler an der Übersetzung. Den Durchbruch schaffte jedoch erst der aus Teublitz stammende Kaplan Ulrich Eigendorf, der mit Hilfe eines italienischen Historikers das kirchliche Latein zu übersetzen wusste.

Der päpstlichen Urkunde voraus gegangen war ein Schreiben das Pfarrers von Saltendorf, der seine Heiligkeit in Rom um die Gewährung eines Ablasses an Festtagen „Mariä Geburt“ und „Mariä Heimsuchung“, dem Patrozinium der Saltendorfer Kircher, bat. Begründet wurde diese Bitte damit, dass in Saltendorf von alters her – selbst in den Zeiten Luthers – ein Marienbild besonders verehrt wurde. „Viel gläubiges Volk aus den umliegenden Ortschaften“ sei nach Saltendorf gepilgert.

Am 28. Februar 1777 kam Papst Pius VI. der Bitte des Saltendorfer Pfarrers nach. In einer von Kardinal Innozenzo Conti ausgestellten Urkunde gewährte der katholische Oberhirte der Kirche von Saltendorf gleich zwei Ablässe. Zum einen „vollkommenen Ablass“, sofern die Gläubigen am Fest der Geburt oder der Heimsuchung Mariens gebeichtet, die heilige Kommunion empfangen und zum Marienbild von Saltendorf gewallt sind, um dort demütig zu beten. Zum anderen, einen zeitlichen Ablass (sieben Jahre und sieben mal 40 Tage), wenn man an einem anderen Marienfest gebeichtet, kommuniziert und nach Saltendorf gepilgert war.

„Es gibt nicht viele Kirchen und Wallfahrten, welche mit einem immerwährenden und für alle Zeiten geltenden Ablassbrief bedacht wurden.“, erklärt stolz der Saltendorfer Kirchenpfleger Obermeier, „Das Schreiben aus Rom zeigt uns, wie bedeuten die Saltendorfer Wallfahrt ihrer Jahrhunderte langen Geschichte war.“ Am 16. September feiern die Saltendorfer das 650jährige Jubiläum ihrer Wallfahrtskirche und das 850jährige Jubiläum der Ortschaft Saltendorf an der Naab. In der für das Doppeljubiläum angefertigten Festschrift beschreibt Pfarrer Michael Hirmer die Vergangenheit aber auch die Gegenwart der Saltendorfer Marienkirche. „Dabei ist auffällig, dass gerade im 18. Jahrhundert die Wallfahrt nach Saltendorf eine Blühte erreichte.“, erklärt sich Pfarrer Hirmer Hintergrund für den Ablassbrief, „In dieser Zeit ist auch ein Mirakelbuch erhalten, das von vielen Gebetserhöhungen berichtet.“ Just in diese Zeit wurden die Ablässe für Saltendorf gewährt.

Dabei war und ist die Theologie, die sich mit dem Ablass verbindet, umstritten. „Für Martin Luther war die Ablasspraxis seiner Zeit ja ein Grund sich von der Kirche in Rom zu trennen.“, wirft Pfarrer Hirmer ein. So manches Schindluder sei mit dem Ablass zur Zeiten Luthers getrieben worden. Vor allem die Praxis einen Ablass mit Geld kaufen zu können, sei auch aus katholische Sicht problematisch. „Dabei geht es um etwas Wunderschönes, nämlich um die Gnade der Vergebung.“, erklärt der Pfarrer weiter, „wir Katholiken glauben, dass Gottes Barmherzigkeit größer ist als alles menschliches Versagen. Bereut in ein Sünder aufrichtig in der Beichte seine Fehler, darf er sich sicher sein, dass Gott ihm vergeben und einen Neuanfang schenken wird.“ Zur Gnade der göttliche Vergebung geselle sich jedoch noch etwas: Die menschliche Freiheit. „Natürlich können wir Menschen etwas dafür tun, damit unsere Leben frei von Sünde gelingen kann. Wir können dafür beten oder uns konkret für Vergebung einsetzen.“, versucht der Pfarrer die Bedeutung des Ablasses in unserer Zeit zu beschreiben. Die alte, handschriftlich verfasste Urkunde aus längst vergangenen Tagen ist also nicht nur ein historisches Dokument, welche die Bedeutung der Saltendorfer Marienwallfahrt beschreibt. Sie ist vielmehr auch ein Auftrag für die Kirche von heute, nämlich ein Ort der Vergebung zu sein, an dem die Menschen wirklich frei sein können.

 

Übersetzung des Ablassbriefes

Pius pp VI.
An alle. In dem Bemühen, die Frömmigkeit der Gläubigen und das Heil der Seelen mit himmlischen Schätzen der Kirche wachsen zu lassen, gewähren wir für alle und die einzelnen wahrhaft reumütigen Gläubigen in Christus des einen
und anderen Geschlechts (Männer und Frauen [Anm. d. Ü.]), die gebeichtet haben, durch die heilige Kommunion bestärkt wurden und sich in den Tagen der Feste der Geburt und der Heimsuchung der Jungfrau Maria von der ersten
Vesper bis zur untergehenden Sonne zur Kirche Parolern in Galtendorff in der Diözese Regensburg begeben, an diesem Ort gebetet und ihn demütig besucht haben, einen vollkommenen Ablass.
Jenen Christgläubigen (wie oben), die wahrhaft (ihre Sünden [Anm. d. Ü.]) bereuen, die gebeichtet haben, durch die heilige Kommunion bestärkt wurden und die vorhin genannte Kirche an den übrigen fünf Feste der Seligen Jungfrau Maria besucht und gebetet haben, gewähren wir sieben Jahre und siebenmal 40 Tage (Fegefeuer-Erlass [Anm. d. Ü.]).

Die vorliegenden Bewilligungen (Konzessionen) gelten trotz anders lautender Bestimmungen für alle künftigen Zeiten.

Gegeben zu Rom am 28. Februar 1777 anno Domini
Placet I.A.
Innocenzo Kardinal Conti

 

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Teublitz, 29.08.2018