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Pfarrei Teublitz 002Jede Zahl hat ein Gesicht“ Mit diesem Satz habe die Diözese Regensburg ihre breit angelegte Finanzkommunikation überschrieben, so leitete Wolfgang Bräutigam, stellvertretender bischöflicher Finanzdirektor, seine Ausführungen über die Finanzen der Diözese bei der Dekanatsversammlung des Dekanats Schwandorf ein. Zusammen mit Clemens Foierl, dem Leiter des Katholischen Kirchenamtes, erläuterte er unter dem Thema „Was geschieht mit meiner Kirchensteuer?“ den Vertretern der Dekanatsversammlung mit Kirchenverwaltungen, Pfarrgemeinderäte und interessierten Gästen den Jahresabschluss und Haushalt der Diözese (KdöR).

 

Zur Dekanatsversammlung des Dekanats Schwandorf versammelten sich unter der Leitung von Dekan Hans Amann über 60 Interessierte im Pfarrheim der Pfarrei Herzu Jesu. In diesem Jahr war neben Fragen zum Schutzkonzept zur Prävention vor sexuellem Missbrauch, das zurzeit in jeder Pfarrei erarbeitet wird, und den Berichten aus der Dekanekonferenz und dem Diözesanpastoralrat die Kirchensteuer der Schwerpunkt. Dazu informierten im Konferenzteil Wolfgang Bräutigam und Clemens Foierl über den Jahresabschluss bzw. den Haushalt der Diözese und über die Kirchensteuer.
Dekan Amann sagte bei der Einführung in die Thematik: „Kirche und Geld sind kein Widerspruch.“ Geld, das der Kirche anvertraut sei, müsse von ihr klug verwaltet werden und diene der Sorge für die Menschen. „Kluge Verwaltung ist ein pastorales Geschehen und ein Zeichen der Achtung gegenüber den Menschen, die das Geld aufbringen und es der Kirche anvertrauen, und der Verantwortlichkeit und Ehrfurcht gegenüber dem Schöpfergott“, so Amann weiter. Schließlich dankte Amann denen, die sich ehrenamtlich für die Kirche engagieren: „Die vielen, die um Gotteslohn etwas beitragen, sind das größte Vermögen einer Pfarrei."
Der stv. Finanzdirektor informierte zunächst, dass der Steuerhaushalt der Diözese bereits seit den 70er Jahren für Interessierte zugänglich ist. Jeder konnte sehen, welches Geld der Diözese zur Verfügung steht und für was die vorhandenen Gelder ausgegeben wurde. Seit der Umstellung 2017 auf einen Jahresabschluss nach den im Handelsgesetzbuch niedergelegten Vorschriften sind die Jahresabschlüsse der 20 wesentlichen Rechtsträger auf Bistumsebene nunmehr auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite
www.zahlengesichter.de einsehbar. Dort wird in Schrift, Bild und Ton auch die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel an Beispielen gezeigt. Ein Besuch lohnt sich.
Mit Grafiken und Erläuterungen stellte Bräutigam anschließend dar, wie sich Erträge und Aufwendungen zusammensetzen. Betrachtet man zum Beispiel die Gewinn- und Verlustrechnung nach den einzelnen Bereichen des Haushalts, flossen 2018 mit mehr als 200 Millionen Euro 53 % aller Erträge unmittelbar in die Seelsorge, also insbesondere an die 631 Pfarreien.
Die Pfarreien erhalten neben dem pastoralen Personal vor Ort als finanzielle Grundlage des kirchlichen Lebens und der Arbeit in ihrer Pfarrgemeinde neben Investitionszuschüssen einen Haushaltszuschuss in Form einer Schlüsselzuweisung, die sich, wie auch die Gesamterträge der Diözese, zu 83 % aus Kirchensteuer zusammensetzt.
Dieser Haushaltszuschuss ist auf zehn Jahre festgelegt, um den Kirchenverwaltungen Planungssicherheit zu geben, und setzt sich aus einem dreigeteilten Verteilerschlüssel zusammen. Neben der Zahl der zu unterhaltenden Kirchengebäude ist insbesondere die Anzahl der Katholiken für die Ermittlung des Zuschusses ausschlaggebend.

Aufsicht und Kontrolle
Neben dem Konsultorenkollegium (Beratungsgremium des Diözesanbischofs) ist für die Verabschiedung und Überwachung des Haushalts der Diözesansteuerausschuss zuständig. Dieses Gremium hat auch den Jahresabschluss zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und muss für diesen der Verwaltung Entlastung erteilen. Die Jahresrechnungen bzw. Jahresabschlüsse der Rechtsträger auf Bistumsebene werden zudem von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft. (siehe auch angemerkt)
Was der Diözesansteuerausschuss auf Diözesanebene ist, ist in den Kirchenstiftungen die Kirchenverwaltung. Die gewählten Mitglieder verantworten die Finanzen der Pfarrei. Das ist nicht selten eine große Verantwortung, wenn etwa zur Pfarrgemeinde auch ein Alten- und Pflegeheim oder ein Kindergarten gehören. Hier sind es Ehrenamtliche, die sich zusammen mit dem jeweiligen Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand um die finanziellen Belange einer Pfarrei oder Kirchenstiftung kümmern, damit für die seelsorgerliche Arbeit die Finanzmittel sinnvoll eingesetzt und die Vorhaben finanziell realisiert werden können.

Acht Prozent der Einkommensteuer
Den geschichtlichen und rechtlichen Hintergrund der Kirchensteuer erläuterte Clemens Foierl. Seit 1919 ist die Kirchensteuer in Deutschland gesetzlich verankert und beträgt acht Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die gezahlten Kirchensteuerbeträge sind in voller Höhe als Sonderausgabe über die Steuererklärung absetzbar. Dies führt dazu, dass das zu versteuernde Einkommen insoweit steuerfrei bleibt, als dafür Kirchensteuer entrichtet wurde. Soweit keine Einkommensteuer zu entrichten ist (beispielsweise bei Arbeitslosen oder Geringverdienern) fällt auch keine Kirchensteuer an. Die Vorteile der Kirchensteuer gegenüber einer rein spendenbasierten Finanzierung sind die Unabhängigkeit gegenüber Geldgebern und die Planungssicherheit für die Kirchengemeinden. (siehe auch angemerkt)

501 aktive Priester im Bistum
2018 beschäftigte die Diözese (im Durchschnitt) 501 Priester im aktiven Dienst (ohne Orden), 43 hauptamtliche Diakone, 256 Pastoralassistenten, -referenten, Gemeindeassistenten, -referenten, 312 Religionslehrer im kirchlichen Dienst und 429 Diözesanangestellte.
Rund 11 % des Haushaltsvolumens 2018 floss in den Bereich Schule, Bildung, Wissenschaft und Kunst. Die 2004 gegründete Schulstiftung der Diözese Regensburg betreut als eigenständige Rechtsträgerin in 14 Schulen rund 6000 Schülerinnen und Schüler, die von 484 Lehrerinnen und Lehrern in Voll- oder Teilzeit unterrichtet werden. Dazu kommen 145 Angestellte in Verwaltungen, als Hausmeister und Reinigungskräfte. In Schwandorf zählt die Mädchenrealschule zu den katholischen Schulen.
Der Diözese steht ein Eigenkapital von knapp 907 Millionen Euro zur Verfügung. Darin enthalten ist ein Betrag von etwa 751 Millionen Euro, der durch Beschlüsse der zuständigen Gremien an eine eindeutige Zweckbestimmung gebunden ist. Das sind z.B. künftige Investitionen oder Versorgungsverpflichtungen. Diese Rücklagen stehen somit nicht zur freien Verfügung. Das verbleibende Nettovermögen beträgt damit wie im Vorjahr rund 155 Millionen Euro. Nach wie vor deckt dieser Betrag weit weniger als die Hälfte des Diözesanhaushalts für das laufende Jahr.
In der nahen bis mittleren Zukunft gehen die Verantwortlichen von sinkenden Erträgen aus der Kirchensteuer und bei den Zinserträgen aus. Die Diözesanleitung hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, mit strukturellen Änderungen mittelfristig ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erhalten.
Das Ziel ist, die Kirche von Regensburg unter geänderten Bedingungen lebens- und handlungsfähig zu erhalten, z.B. für den Gottesdienst, die Pastoral und die gelebte Caritas.


Angemerkt:
Bei Abfindungen oder Veräußerungsgewinnen gilt zu berücksichtigen, dass in diesen Fällen auf Grund einkommensteuerlicher Regelungen vielfach bereits ein niedrigerer Einkommensteuersatz zur Anwendung kommt. In Folge dessen fällt auch die Kirchensteuer geringer aus. Darüber hinaus kann auch hier die Kirchensteuer über den Sonderausgabenabzug wiederum steuermindernd geltend gemacht werden.

Diözesansteuerausschuss:
Das Gremium besteht zum überwiegenden Teil aus frei gewählten Mitgliedern. 9 Mitglieder werden durch die Mitglieder der Kirchenverwaltungen aus deren Reihen gewählt. Die Diözesangeistlichen wählen 3 Vertreter aus ihren Reihen. (Einer von ihnen ist Pfarrer Helmut Brügel, Burglengenfeld, St. Josef.) Der Diözesanbischof (Vorsitzender) und der Finanzdirektor (Stv. Vorsitzender) sind geborene Mitglieder. Zudem kann der Vorsitzende noch zwei weitere Mitglieder hinzuberufen.

 

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Teublitz, 18. Feb´20