Kirchenverwaltungen von Teublitz und Saltendof

Welche Bedeutung hat nun eine Kirchenverwaltung?

Die Kirchenstiftung ist zuständig für die rechtlichen Beziehungen der Kirche nach außen hin und des kircheneigenen Vermögen. Das Organ der Kirchenstiftung ist die Kirchenverwaltung. Sie setzt sich zusammen aus dem Ortspfarrer als Kirchenverwaltungsvorsitzenden und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern. Die Pfarrei Teublitz umfasst neben dem Kirchenverwaltungsvorstand sechs gewählte Mitglieder, die Expositur Saltendorf vier Mitglieder.

Die Kirchenverwaltung bestimmt aus ihrer Mitte für die Kassen- und Rechnungsführung einen Kirchenpfleger. Er überwacht Einkünfte und Ausgaben im Hinblick auf sparsame und wirtschaftliche Verwendung und erhält eine Zeichnungsvollmacht über die Bankkonten.

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung 

Zu den Hauptaufgaben gehören: Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse (Ausstattung und Erhalt der Kirchen und der zugehörigen Gebäude, Aufwendungen für würdige Feier des Gottesdienstes und für die Seelsorge, Bereitstellen von Mitteln für Gemeindemission, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Altenbetreuung, Schulungen, Pfarrbriefe, Bestreitung von Verwaltungsaufgaben und Sachbedarf, Führen und Ergänzen der Inventarverzeichnisse) und anderes mehr.

KV TeublitzMitglieder der Kirchenverwaltung Teublitz

(Bild von links)

Peter Grau

Roland Unger

Christine Schreiber

Hans Wilhelm
Elfi Böhme
Karin Niebauer
Pfr. Michael Hirmer, KV-Vorsitzender






 

 

KV SaltendorfMitglieder der Kirchenverwaltung Saltendorf
(Bild unten von links)

Pfr. Michael Hirmer - KV-Vorsitzender
Lisbeth Bemmerl
Lothar Ziechaus
Renate Hammerl
Matthias Obermeier - Kirchenpfleger

 

 

 

 

 

 

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